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Geldwäsche

Das aktuelle Geldwäschegesetz umfasst alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln als Verpflichtete. Es betrifft damit praktisch das gesamte Wirtschaftsleben und jeden Vertrag.

Gerade der Nichtfinanzsektor ist mit den jüngeren Novellierungen des Geldwäschegesetzes in den Fokus der Aufsichtsbehörden geraten. Hier wurden den einzelnen Unternehmen zahlreiche Sorgfaltspflichten auferlegt, deren Verletzung mit Bußgeldern von bis zu € 100.000,00 belegt werden kann. Die Anforderungen des Gesetzgebers hinsichtlich der Mitwirkungsverpflichtungen bei der Geldwäschebekämpfung sind in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Zu nennen sind hier insbesondere:

  • Erstellen einer Gefährdungsanalyse
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Verstärkte Verdachtsmeldeverpflichtungen
  • Ausweitung der Aufbewahrungspflichten
  • Umfassendere Identifizierungspflichten Ihrer Kunden
  • Deutliche Erhöhung der Bußgelder bereits bei leichtfertigem Sorgfaltsverstoß
  • Unter Umständen Benennung eines Geldwäschebeauftragten

Da zudem die Eingriffs- und Überwachungsmöglichkeiten der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde ebenfalls ausgeweitet wurden, empfehlen wir, sich der Thematik rechtzeitig anzunehmen. Aufbauend auf unserer Erfahrung haben wir ein System entwickelt, welches es Ihnen ermöglicht, gezielt und kostensparend genau jene Vorkehrungen zu treffen, die zu Ihrer konkreten Situation passen und Ihren Wünschen entsprechen.

Sie sollten kein Risiko eingehen. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre konkrete Situation und die Relevanz der Vorschriften für Ihr Unternehmen. Das von uns entwickelte Baukastensystem ermöglicht es hierbei effizient und kostensparend genau die Maßnahmen zu ergreifen, die für Sie relevant sind.

Dies beginnt bei der Analyse der konkreten Situation, geht über die Erstellung einer professionellen Gefährdungsanalyse für Ihr Unternehmen, beinhaltet die Übernahme der Mitarbeiterschulung und die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter, die Hilfestellung bei der Generierung eines gesetzeskonformen Dokumenten­aufbewahrungs­systems und reicht bis zur Übernahme und Bereitstellung aller gesetzlichen Verpflichtungen inklusive Verdachts­meldewesen und Bereitstellung der Funktion des Geldwäsche­beauftragten.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

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