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Vorwürfe der Geldwäsche

Ihr Anwalt hilft weiter

Geldwäsche ist nicht nur etwas, das Sie aus Kinofilmen kennen, sondern auch in Deutschland immer häufiger Bestand von Gerichtsverhandlungen ist. Denn: Immer mehr Geldwäscher bedienen sich an gutgläubigen Privatpersonen und bringen diese in Schwierigkeiten. Hier sollten Sie immer einen Anwalt zurate ziehen, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und sich rechtlich abzusichern.


Von günstigen Geschäftsgelegenheiten und Bitcoins

Ziel von Geldwäschern ist es, illegal erworbene Gelder, zum Beispiel durch den Drogen- und Waffenhandel, in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen. Allein 2015 wurden knapp 30.000 Verdachtsmeldungen nach §11 GwG (Geldwäschegesetz) abgegeben. Das macht die Dringlichkeit der Einbeziehung eines Anwaltes in diesem Bereich deutlich.

Besonders häufig kontaktieren Kriminelle unwissende Privatpersonen mit verführerischen Angeboten per E-Mail. Ein ausländischer Geschäftsmann bittet um Hilfe. Ein typisches Szenario: Er möchte mehrere tausend Euro an den E-Mail-Empfänger überweisen, da seine Geschäftspartner einer Überweisung nur von deutschen Konten zustimmen. Das Versprechen ist meist eine hohe Provision. Alternativ bietet ein Unternehmen einen lukrativen Job, bei denen die Opfer lediglich für bereitgestellte Gelder Bitcoins kaufen und diese dann überweisen müssen. Dafür gibt es einen stattlichen Lohn von mehreren tausend Euro und eine Provision.

Alternativ bietet ein Unternehmen einen lukrativen Job: Man muss lediglich für bereitgestellte Gelder Bitcoins kaufen und diese dann überweisen. Dafür gibt es einen stattlichen Lohn von mehreren tausend Euro und eine Provision.

Zwar sind die Mails auf den ersten Blick verlockend, jedoch sollten Sie sich nicht zu früh freuen. Es sind lediglich Versuche, Geldwäsche zu betreiben und die Privatperson zum ahnungslosen Mittelsmann zu machen. Die Strafe kann mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe hoch ausfallen.

Die Leistungen im Falle des Vorwurfs der Geldwäsche umfassen:


  • Erstellung einer Gefährdungsanalyse
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Verstärkte Verdachtsmeldeverpflichtungen
  • Ausweitung der Aufbewahrungspflichten
  • Umfassendere Identifizierungspflichten Ihrer Kunden
  • Deutliche Erhöhung der Bußgelder bereits bei leichtfertigem Sorgfaltsverstoß

Zögern Sie nicht, einen Anwalt einzuschalten

Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche oder sind einem „Scamming“-Versuch zum Opfer gefallen? Wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt. Nur so haben Sie die Chance, Folgen der Geldwäsche noch abzuwenden oder zumindest zu mindern. Eine Kooperation mit den Behörden ist in jedem Fall anzuraten – in Absprache mit Ihrem Anwalt. Rechtsanwalt Karsten Eckhardt bietet Ihnen Soforthilfe. Er prüft den Vorwurf der Geldwäsche und setzt sich für eine frühzeitige Einstellung des Strafverfahrens ein. Kommt es zum Prozess, entwickelt er eine individuelle Strategie, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten.


Besonders hervorzuheben sind die umfangreichen Pflichten des Geldwäschegesetzes für Güterhändler oder Immobilienmakler. Hier sind vor allem Aufzeichnungs- und Identifizierungspflichten aber auch Schulungspflichten für die eigenen Mitarbeiter zu nennen. Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Karsten Eckhardt von der Kanzlei Wibar unter der Rufnummer 0 61 81 - 94 52 52 9 gerne zur Verfügung.

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