Ihr Partner für Rechtsberatung im Kreditrecht bei Frankfurt
Rechtsanwalt Karsten Eckhardt vertritt Ihre Interessen
Das deutsche Kreditrecht hat sich 2010 grundlegend geändert. Durch das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz ist eine EU-Richtlinie in das nationale Kreditrecht eingeflossen. Hierbei werden die Rechte und Pflichten von Verbrauchern im Kreditrecht detailliert aufgeschlüsselt. Dennoch: Ohne einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit dem Kreditrecht auskennt, ist die Durchsetzung der eigenen Ansprüche kaum zu bewältigen. Hier hilft Rechtsanwalt Karsten Eckhard in Hanau bei Frankfurt weiter.
Kreditgeber: Mehr Pflichten als man denkt
Karsten Eckhard weiß: Wer glaubt, dass der Kreditgeber lediglich zur Bereitstellung der Kreditmittel verpflichtet ist, täuscht. Bereits im Werbestadium und noch bevor ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist, muss der Kreditgeber seinen ersten Pflichten gerecht werden. Dies beinhaltet vor allem die Informationsbereitstellung. Informiert ein Kreditgeber den Kreditnehmer nicht im ausreichenden Rahmen, begeht er bereits erste Verfehlungen, die in einem Rechtsprozess des Kreditrechtes genutzt werden können. Hierbei ist jedoch nicht nur die Bank als Kreditgeber gemeint, wie der Rechtsanwalt aus dem Raum Frankfurt weiß: Es geht um alle Formen der Kreditierung.
Kreditrecht für Verbraucher: Rücktritt möglich
Für Kreditnehmer besonders wichtig: Die neue Richtlinie räumt dem Kreditnehmer ein Widerrufsrecht ein, das 14 Tage nach Vertragsabschluss gültig ist. Das Kreditrecht schreibt hierbei auch deutlich vor, dass die Nennung eines Widerrufsgrundes nicht notwendig ist.
Lassen Sie sich persönlich beraten
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Karsten Eckhardt von der Kanzlei WiBaR für offene Fragen zum Kreditrecht sowie für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins unter 0 61 81 - 94 52 52 9 zur Verfügung.