Sicher kaufen und verkaufen: Immobilienrecht im Raum Frankfurt
Rechtsanwalt Karsten Eckhardt zeigt Risiken und Chancen auf
Ein lang gehegter Wunsch wird wahr: Das richtige Traumhaus ist gefunden und jetzt sollen die Verträge unterschrieben werden. Doch nicht so schnell - Verbraucherzentralen haben festgestellt, dass viele Kauf- und Bauverträge Fehler aufweisen – oft zum Nachteil des Verbrauchers. Umso wichtiger ist es, sich die Verträge vor der Unterzeichnung genau anzusehen. Mit einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht wie Karsten Eckhardt aus Hanau bei Frankfurt sind Sie auf der sicheren Seite. Er kennt die häufigsten Probleme, mit denen Verbraucher beim Kauf einer Immobilie konfrontiert werden. Er bietet fachlich qualifizierte Beratung, um Vertragsmängel aufzudecken und zu korrigieren. Schließlich steht für die Kanzlei bei Frankfurt das Wohlergehen der Klienten stets an erster Stelle.
Häufige Mängel in Kauf- und Bauverträgen
Im Immobilienrecht treten besonders in den Bauverträgen Mängel bezüglich einzelner Gesichtspunkte auf. Die häufigsten Mängel liegen unter anderem in der terminlichen Übergaberegelung. So ist die Nennung eines Übergabetermins eine feste rechtliche Rahmenbedingung in der Vertragserstellung nach deutschem Immobilienrecht. Sollten nach der Abnahme des Gebäudes Mängel entdeckt werden, ist der der Bauherr dazu angehalten, diese im Rahmen der Mängelanspruchsfrist anzuzeigen. Nur so geht er sicher, dass die Kosten der Mängelbeseitigung nicht zu seinen Lasten erfolgen.
Anwaltlicher Rat ist unverzichtbar
Wie Rechtsanwalt Karsten Eckhardt bei Frankfurt weiß, sind auch beim Kauf von Bestandsimmobilien erhebliche Fehler in den Kaufverträgen, die dem Verbraucher zum Nachteil gereichen. Einer der kritischen Fehler ist auch hier die fehlende terminliche Übergaberegelung – obwohl dieser Vertragsaspekt im Immobilienrecht geregelt ist. So kann es sein, dass Verbraucher eine mehrere Monate anhaltende Doppelbelastung tragen müssen, weil die Fertigstellung des Neubaus viel zu lange auf sich warten lässt.
Rechtsanwalt Karsten Eckhardt ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner auf den Rechtsgebieten:
- Kreditrecht
- Anlegerschutzrecht
- Immobilienrecht
- Zahlungsverkehrsrecht
- Vertragsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Geldwäsche
- Zwangsversteigerungsrecht
Stehen Sie auf der sicheren Seite
Ob Neubau, Immobilienkauf oder -verkauf: Gerne beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Karsten Eckhardt von der Kanzlei WiBaR in Hanau bei Frankfurt alle offenen Fragen zum Immobilienrecht. In einem persönlichen Beratungstermin geht der Profi auf Ihren individuellen Fall ein. Sie erreichen die Kanzlei telefonisch unter 0 61 81 - 94 52 52 9.